In diesem Feld wird der Betrag angegeben, bis zu dem Forderungssalden bzw. Monatsumsätze unbenannter Kunden auch ohne Bonitätsprüfung unter Versicherungsschutz stehen.

Unbenannte Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz diese Prüfungsfreigrenze nicht überschreitet, unterliegen nicht der Bonitätsprüfungspflicht durch den Versicherungsnehmer. Forderungen gegen solche Kunden stehen also auch ohne Prüfung der Bonität unter Versicherungsschutz.

Der Betrag der Prüfungsfreigrenze wird in vollen Währungseinheiten des Firmenstamms ohne Angabe von Nachkommastellen angegeben. Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, so nimmt das System an, dass keine Prüfungsfreigrenze besteht.

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