Sind Teile im Teilestamm als seriennummernpflichtig gekennzeichnet, so muss für diese Teile eine Seriennummer vergeben werden. Handelt es sich dabei z.B. um Kaufteile, so können diese schon über eine Seriennummer (z.B. des Herstellers) verfügen.
Wird eine eigene Seriennummer für solche Teile vergeben, so kann die extern vergebene Seriennummer in dem Feld "Fremdseriennummer" festgehalten werden. Dies vereinfacht z.B. die Abwicklung von Garantieansprüchen bei diesen Teilen. Falls die Seriennummernpflicht des Teils vorsieht, dass Chargennummer und Seriennummer übereinstimmen müssen und zugleich der Seriennummerntyp im Teilestamm festlegt, dass Fremdseriennummer und eigene Seriennummer gleich sein sollen, entspricht die Fremdseriennummer gleichfalls der Chargennummer.