In diesem Feld wird der Zeitraum in Monaten angegeben, für den die Bonitätsprüfung unbenannter Kunden durch Einholung einer Büroauskunft Gültigkeit hat.
Hat der Versicherungsnehmer die Bonität eines unbenannten Kunden durch Einholung einer Büroauskunft geprüft, so stehen Forderungen gegen diesen Kunden bis zur Höhe der Anbietungsgrenze unter Versicherungsschutz. Die Geltungsdauer einer Bonitätsprüfung durch Einholung einer Büroauskunft ist (meist auf 12 oder 24 Monate) befristet.
Hinweis: Durch Angabe eines Zeitraums in diesem Feld kann der Versicherungsnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass er im Rahmen der Selbstprüfungsbestimmungen die Bonität unbenannt unbenannt versicherter Kunden, die durch Einholung eine Bankauskunft geprüft worden war, erneut zu prüfen habe.
Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, so geht das System davon aus, dass keine Bonitätsprüfungen unbenannter Kunden durch Einholung von Büroauskünften vorgenommen werden.
  • Keine Stichwörter