Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft) bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks.
Die Dauer der Gewährleistung bestimmt den Zeitraum über den sich die Gewährleistung erstreckt.