Zu einer innergemeinschaftlichen Verbringung kommt es, wenn innerhalb eines Unternehmens ein Gegenstand aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat zum dortigen Verbleib versendet wird. Innergemeinschafliche Verbringungen sind im Umsatzsteuerrecht innergemeinschaftlichen Lieferungen / Erwerben gleichgestellt.

Die Entgegennahme des Gegenstandes wird wie ein innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt. Die Konten der Bemessungsgrundlage und Gegenkonten zur Bemessungsgrundlage für die Buchung des innergemeinschaftlichen Erwerbs werden aus dem entsprechenden Erwerbsteuerschlüssel herangezogen. Erwerbe der innergemeinschaftlichen Verbringung werden über die Intrastat- und die Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet.

Die Abgabe des Gegenstandes wird wie eine innergemeinschaftliche Lieferung behandelt. Die Konten der Bemessungsgrundlage und Gegenkonto Bemessungsgrundlage für die Buchung der innergemeinschaftlichen Lieferung müssen im Lagerort in den Felder "Umsatzkonto" (Bemessungsgrundlage) und "Gegenkonto" (Gegenkonto Bemessungsgrundlage) hinterlegt werden. Lieferungen der innergemeinschaftlichen Verbringung werden über die Zusammenfassende Meldung und die Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet.

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