Die Gläubiger-Identifikation (Creditor Identifier bzw. CI) ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens. Dieses Merkmal ist verpflichtend beim Einzug einer SEPA-Lastschrift im SEPA-Datensatz mitzugeben. Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer wird die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Kreditwirtschaft über die gesamte Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen im SEPA-Datensatz weitergeleitet.
Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Sie setzt sich zusammen aus dem jeweiligen ISO-Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer, der Geschäftsbereichskennung (Business Area Code) und einem nationalen Identifikationsmerkmal, das in der Länge variieren kann, jedoch maximal 28 Stellen aufweisen darf. Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer variiert somit von Land zu Land; sie weist aber höchstens 35 Stellen auf.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut:
- Die Stellen 1-2 enthalten den ISO-Ländercode für Deutschland (DE) als Land der Ausgabe der Gläubiger-ID.
- Die Stellen 3-4 enthalten die Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer (ISO 13616) berechnet wird.
- Die Stellen 5-7 enthalten die Geschäftsbereichskennung (Business Area Code), die vom Lastschriftgläubiger - beispielsweise zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche oder Filialen des Lastschriftgläubigers - beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden kann. Standardmäßig werden diese drei Stellen mit den Buchstaben "ZZZ" belegt.
- Die folgenden Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird immer mit "0" belegt.
Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung auf anderem Wege ist nicht möglich. Voraussetzung für die Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank ist, dass der Lastschriftgläubiger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland hat. Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt per E-Mail.
Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben. Sofern mehrere Anträge gestellt werden, wird nur der zuerst gestellte Antrag beachtet. Über die Geschäftsbereichskennung hat der Lastschriftgläubiger jedoch die Möglichkeit, verschiedene Stellen in seinem Hause, die Forderungen mittels Lastschrifteneinziehen, zu kennzeichnen.
Die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank.
Mit der Zuteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzugvon Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Kreditinstitut des Antragstellers erfolgen.