Grundverkaufspreis für Teile mit auftragsspezifischen Sachmerkmalen, deren Preis auch von der Spezifikation der Sachmerkmale abhängt.
Der Bruttoverkaufspreis für ein solches Teil errechnet sich dann aus der Summe von Grundpreis und Preisen der einzelnen Sachmerkmalsausprägungen.
Sind Bruttoverkaufspreis und Grundpreis angegeben, so hat die Angabe des Bruttoverkaufspreises Vorrang. Der Grundpreis wird dann intern aus Bruttoverkaufspreis und Sachmerkmalspreisen ermittelt.