Unter einem Gruppierungsbegriff werden Steuerschlüssel desselben Steuersatzes für die Zwecke der SAF-T-Meldungen Polen zusammengefasst.

Die Zuordnung erfolgt in dem Programm Steuerschlüssel verwalten (US15100), indem bei jedem Steuerschlüssel, der zu einer Gruppierung gehören soll, der entsprechende Gruppierungsbegriff eingetragen wird.

Es sind nur die folgenden Gruppierungsbegriffe zulässig:

GruppierungsbegriffBedeutung
P_13_1Steuerschlüssel zum Basissatz
P_13_2Steuerschlüssel mit der ersten reduzierten Rate
P_13_3Steuerschlüssel mit der zweiten reduzierten Rate
P_13_4Steuerschlüssel mit der dritten reduzierten Rate
P_13_5Steuerschlüssel mit der vierten reduzierten Rate
  • Keine Stichwörter