In diesem Feld wird die Anzahl Monate angegeben, die das Alter von Forderungen mit Valutagewährung an Kunden, für die bisher noch keine Versicherungssumme bestand, höchstens betragen darf.

In Verträgen ohne unbenannte Versicherung ist es möglich, bereits fakturierte Forderungen mit Valutagewährung an Kunden, für die bisher noch keine Versicherungssumme bestand, bei Beantragung einer neuen Versicherungssumme nachträglich in den Versicherungsschutz einzuschließen, sofern sie ein festgelegtes Höchstalter (meist äußerstes Kreditziel bei Forderungen mit Valutagewährung minus eins) nicht überschreiten. Dies gilt natürlich nur, wenn die Versicherung bestehender Forderungen an bisher unversicherte Neukunden vertraglich vereinbart wurde.

Erfolgt in diesem Feld keine Angabe, geht das System davon aus, dass eine Versicherung bestehender Forderungen an bisher unversicherte Neukunden vertraglich nicht vereinbart wurde.

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