In diesem Feld wird die Anzahl Monate angegeben, die das Alter von Wechseln, die bereits vor Abschluss des Mantelvertrags ausgestellt wurden, aber nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden sollen, zu Beginn des Mantelvertrags höchstens betragen darf.
Wechsel, die bereits vor Beginn des Mantelvertrags ausgestellt wurden, können nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden, sofern sie ein festgelegtes Höchstalter (meist äußerstes Kreditziel bei Wechseln minus eins) nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Versicherung bestehender Wechselforderungen vertraglich vereinbart wurde.
Erfolgt in diesem Feld keine Angabe, geht das System davon aus, dass die Erstellung einer separaten Salden- bzw. Umsatzmeldung für bestehende Wechselforderungen vor Beginn des Mantelvertrags nicht erforderlich ist.