Wenn eine körperliche Inventur einer Jahresinventur zugeordnet ist, wird über diesen Parameter bestimmt, ob die in die Jahresinventur übernommenen Inventurbestände für die weitere Verarbeitung "eingefroren" (fixiert) werden oder aber gegebenenfalls im Rahmen der Solllagerbestands- und -wertermittlung neu ermittelt werden sollen.
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