Dieser Parameter entscheidet darüber, ob bei der Buchung auch eine innergemeinschaftliche Verbringung zu buchen ist, d.h. ein Eintrag in die Schnittstellendatei UEIGVP vorzunehmen ist.
Auch wenn die Checkbox angehakt ist, wird eine innergemeinschaftliche Verbringung nur dann gebucht, wenn Folgendes gegeben ist:
- Von dem Buchungsschlüssel ist der physische Lagerbestand betroffen, d.h. der physische Lagerbestand wird entweder ab- oder zugebucht. Hierfür steht das entsprechende Steuerkennzeichen entweder auf "Abbuchung" oder auf "Zubuchung". Das gilt auch für Wertkorrekturbuchungen, bei denen ebenfalls das Steuerkennzeichen entweder auf "Abbuchung" oder auf "Zubuchung" steht.
- Der bebuchte Lagerort muss im Lagerortstamm als Kundenkonsignationslager deklariert sein, vgl. "Lagerortstamm verwalten" (US16600).
Darüber hinaus muss der Lagerort weitere Bedingungen der VAT Quick Fixes erfüllen. Vgl. hierzu die Programm-Bedienerhilfe zu Lagerortstamm verwalten (LB16600).
Es handelt sich nicht um eine Rücksendung (Rücksendungen können nur mit Hilfe des Lagerbuchungsprogramms (LB20090R) als Umbuchung vom Kundenkonsignationslager an einen anderen Lagerort vorgenommen werden).
Innergemeinschaftliche Verbringung wird gebucht, falls die o.a. Voraussetzungen erfüllt sind Innergemeinschaftliche Verbringung wird nicht gebucht