Das Kennzeichen "Hauptadresse" steuert, ob die angegebene Adresse (XX-Adresse) als Hauptadresse des zugewiesenen Ansprechpartners gilt. Ein Ansprechpartner kann nur einer abweichenden Adresse (XX-Adresse) als "Hauptadresse" zugewiesen werden.

Dieses Kennzeichen wird derzeit ausschließlich für Marketingzwecke verwendet.

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