Das Kennzeichen "Hauptadresse" steuert, ob die angegebene Adresse (XX-Adresse) als Hauptadresse des zugewiesenen Ansprechpartners gilt. Ein Ansprechpartner kann nur einer abweichenden Adresse (XX-Adresse) als "Hauptadresse" zugewiesen werden.
Dieses Kennzeichen wird derzeit ausschließlich für Marketingzwecke verwendet.