Der Preis wird ermittelt, indem immer vom Artikelkonto zum Inventurstichtag rückgerechnet wird. Werden keine Bewegungen gefunden, so wird der aktuelle Durchschnittspreis als Inventurpreis verwendet. Diese Vorgehensweise ist für alle Inventurarten von Bedeutung.

Im Rahmen der Jahresinventur kann ein geänderter Preis vorhanden sein, wenn der Grundbewertungspreis prozentual verringert wurde.

  • Keine Stichwörter