Die Löschart der Kasse wird durch das Löschkennzeichen "Kassenbeleg" spezifiziert.
Mögliche Ausprägungen sind:
Mögliche Ausprägungen sind:
L | Das Löschkennzeichen „L“ wird in den Kassenbelegen beim Löschen einer Kassenposition gesetzt. Positionen mit „L“ werden in der Kassenverwaltung bei Summierungen nicht berücksichtigt. Sie werden aber im Kassenbuch gedruckt mit einem entsprechenden Vermerk. Im Geldverkehr werden solche Positionen nicht mehr angezeigt und beim Verbuchen im Programm FB20515 dürfen sie auch nicht berücksichtigt werden. |
X | Das Löschkennzeichen „X“ wird im Geldverkehr beim Löschen einer Kassenposition gesetzt. Positionen mit „X“ werden im Geldverkehr bei Summierungen nicht berücksichtigt. Solche Positionen werden beim Verbuchen im Programm FB20515 nicht berücksichtigt. Beim Nachdruck eines übergebenen Kassenbuches in der Kassenverwaltung werden sie jedoch gedruckt. |
N | Das Kennzeichen erhalten neuerfasste Belege im Geldverkehr. Positionen mit „N“ werden im Geldverkehr bei Summierungen berücksichtigt und verbucht. Beim Nachdruck eines übergebenen Kassenbuches in der Kassenverwaltung werden sie jedoch nicht gedruckt. |