Bei Zahlung einer der Ist-Versteuerung unterliegenden Rechnung wird der Zahlbetrag abzüglich der in der Rechnung enthaltenen Steuer auf dieses Sachkonto automatisch gebucht. Damit steht die Bemessungsgrundlage für nicht anrechenbare Steuer für die Umsatzsteuervoranmeldung zur Verfügung, in der dieser Betrag auszuweisen ist. Eine korrekte Steuerverprobung ist damit gegeben.
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