Mit diesem Kennzeichen wird im Geldverkehr gesteuert, ob den auf Belegkopfebene vergebenen Beleg auf der Belegposition überschrieben werden kann.

Die Belegnummer wird bei der Erfassung des Belegkopfs vergeben und kann auf Positionsebene nicht mehr überschrieben werden.

Die Belegnummer wird auf Positionsebene aus dem Belegkopf vorbelegt, kann jedoch überschrieben werden.
  • Keine Stichwörter