Hier wird hinterlegt, ob bei Buchungen mit dem aktuell verwalteten Steuerschlüssel Einfuhrumsatzsteuer gebucht werden soll oder nicht.
Steuerschlüssel für Einfuhrumsatzsteuer werden hier markiert. Einfuhrumsatzsteuer besitzt die Besonderheit, dass das Steuerkonto direkt bebucht wird. Eine Steuerberechnung aus dem Buchungsbetrag der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt nicht, daher muss der Steuerschlüssel mit Steuerprozentsatz Null erfasst werden.
In Deutschland und Österreich setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass das Unternehmen im Besitz einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung ist. (Für andere Länder sind unter Umständen andere Richtlinien maßgeblich.) Die Buchung der Vorsteuer erfolgt überlicherweise im Leistungsmonat. Der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen in den Besitz der Rechnung gelangt ist, wird im Buchungsprozess über die Angabe eines Eingangsdatums dokumentiert. Daher erfolgt in der Umsatzsteuermeldung ein Vorsteuerabzug erst in der Steuerperiode, in der das Eingangsdatum der Rechnung liegt. (Die Steuerung erfolgt über die Hinterlegung des Eingangsdatums in der jeweiligen Sachbewegung.)
Die Ausübung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer setzt abweichend von der generellen Regelung nicht voraus, dass der Unternehmer bereits im Besitz einer Rechnung ist. Daher wird in den Sachbewegungen für Einfuhrumsatzsteuer das Eingangsdatum - unabhängig von einer Eingabe beim Buchen - nicht hinterlegt.