Bei Zahlung einer der Ist-Versteuerung unterliegenden Rechnung wird der Zahlbetrag abzüglich der in der Rechnung enthaltenen Steuer auf das Sachkonto "Bemessungsgrundlage nicht anrechenbare Steuer" automatisch gebucht. Für diese Buchung ist ein Gegenkonto notwendig, auf das derselbe Betrag mit umgekehrter Soll/Haben-Stellung zu buchen ist - das "Gegenkonto Bemessungsgrundlage nicht anrechenbare Steuer".
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