In diesem Feld wird das im Versicherungsschein genannte äußerste Kreditziel für offene Forderungen angegeben.

Das äußerste Kreditziel für Forderungen ist der Zeitraum, in dem Forderungen an kreditversicherte Kunden spätestens bezahlt sein müssen. Die Einräumung eines Zahlungszieles durch den Versicherungsnehmer, das diesen Zeitraum übersteigt, ist nicht zulässig.

Überschreitet eine offene Forderung gegen einen kreditversicherten Kunden das äußerste Kreditziel, so stehen alle nach dem Zeitpunkt der Kreditzielüberschreitung fakturierten Forderungen gegen diesen Kunden zunächst nicht mehr unter Versicherungsschutz.

Kreditzielüberschreitungen bei Forderungen an benannte Kunden sind dem Versicherer auf besonderen Formularen unverzüglich anzuzeigen.

Im Feld "Äußerstes Kreditziel Forderungen" wird der im Versicherungsschein genannte Zeitraum in Monaten angegeben.

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