In diesem Feld wird das im Versicherungsschein genannte äußerste Kreditziel für Forderungen angegeben, deren Zahlungsbedingung die Einräumung einer Valuta enthält.
Das äußerste Kreditziel bei Valutagewährungen ist der Zeitraum, in dem Forderungen an kreditversicherte Kunden, die erst nach einer vereinbarten Valutafrist fällig werden, spätestens bezahlt sein müssen. Das durch den Versicherungsnehmer eingeräumte Zahlungsziel einschließlich Valutalaufzeit darf dabei diesen Zeitraum nicht überschreiten.
Im Feld "Äußerstes Kreditziel Valutagewährungen" wird der im Versicherungsschein genannte Zeitraum in Monaten angegeben. Werden hier keine Angaben gemacht, so wird der im Feld "Äußerstes Kreditziel Forderungen" genannte Zeitraum auch für Valutagewährungen zugrunde gelegt.