Wird ein Ausgleich im Rahmen von Anzahlungen aufgelöst, werden Folgebuchungen sowie an diesem Ausgleich beteiligte Storno- oder Skontobuchungen storniert und ausgeglichen.
Die Ausgleiche derartiger Stornobuchungen dürfen anschließend nicht wieder aufgelöst werden.
Deshalb erhalten sie ein Kennzeichen, ob sie beim Auflösen eines Ausgleichs entstanden sind.
Bei Schlussrechnungen dürfen die durch die Umbuchung der erhaltenen Anzahlungen auf das Schlussrechnungskonto entstandenen Ausgleiche nicht aufgelöst werden. Deshalb werden auch diese Kontierungszeilen entsprechend gekennzeichnet.

Folgende Ausprägungen gibt es:
"" = Die Kontierungszeile unterliegt keiner Einschränkung bzgl. des Auflösens von Ausgleichen.
S = Es handelt sich um eine Stornobuchung, die durch das Auflösen eines anzahlungsrelevanten Ausgleichs entstanden ist.
U = Es handelt sich um eine Umbuchung vom Personenkonto für erhaltene Anzahlungen auf das der Schlussrechnung.
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