Dieses Kennzeichen bestimmt, ob der Lagerort ein schwimmendes Lager ist.
Ein schwimmendes Lager (z.B. ein LKW) wird im Rahmen von Umlagerungsaufträgen (z.B. Konsignations- bzw. Transferaufträgen) eingesetzt, um den im Transport befindlichen Lagerbestand zu signalisieren. Das schwimmende Lager wird zusätzlich in den Prozess eingebunden, wenn der Transport eine nicht zuvernachlässigende Zeit in Anspruch nimmt.
Eine Auslieferung von einem Umlagerungsauftrag verringert den Lagerbestand von dem bisherigen Lagerort der Ware und erhöht den Lagerbestand des schwimmenden Lagers (bzw. des Ziellagers, sofern ohne schwimmendes Lager gearbeitet wird). Trifft die Ware ein, muss diese vom schwimmenden Lager auf das Ziellager umgebucht werden.
Das Ziellager muss als Kundenkonsignationslager (unabhängig, ob ein schwimmendes Lager eingesetzt wird) und als schwimmendes Lager gekennzeichnet sein.