Steuerungskennzeichen für die Abschreibungsberechnung vom Wiederbeschaffungswert. Wenn das Kennzeichen markiert wird, muss auch ein Wiederbeschaffungsindex angegeben werden.
Bei handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Abschreibungsart darf nicht vom Wiederbeschaffungswert abgeschrieben werden. (Parameter 4 der Tabelle FRDAAT).
Restriktion: Bei rückwirkendem Abruf der Bestandslisten wird bei abgegangenen/umgebuchten Wirtschaftsgütern nicht der Wiederbeschaffungs- sondern der historische Anschaffungswert ausgewiesen. Der korrekte Ausweis erfolgt auf dem Anlagenspiegel!