Steuerungskennzeichen für die Abschreibungsberechnung vom Wiederbeschaffungswert. Wenn das Kennzeichen markiert wird, muss auch ein Wiederbeschaffungsindex angegeben werden.

Bei handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Abschreibungsart darf nicht vom Wiederbeschaffungswert abgeschrieben werden. (Parameter 4 der Tabelle FRDAAT).

Restriktion: Bei rückwirkendem Abruf der Bestandslisten wird bei abgegangenen/umgebuchten Wirtschaftsgütern nicht der Wiederbeschaffungs- sondern der historische Anschaffungswert ausgewiesen. Der korrekte Ausweis erfolgt auf dem Anlagenspiegel!
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