Mit dem Kennzeichen legen Sie fest, ob das Teil als Charterobjekt zugelassen ist.
Hinweis
Der Begriff "Charterobjekt" umschreibt Mietobjekte, die von anderen Lieferanten vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. So kann auf einer Baustelle ein spezielles Hubfahrzeug benötigt werden. Wenn Sie dieses Fahrzeug nicht selbst in ausreichendem Umfang im eigenen Mietgerätepark führen, so müssen Sie dies von einem Lieferanten selbst anmieten.