Fas kennzeichen steuert, ob der Kreditversicherer eine erneute Mitteilung verlangt, wenn der angezeigte Posten, für den bereits eine Kreditzielüberschreitung (KZÜ) gemeldet wurde, nach Ablauf einer vorgebenen Frist immer noch nicht ausgeglichen ist.
Bei Meldung einer KZÜ erhält der Versicherungsnehmer vom Kreditversicherer einen Durchschlag seiner Kreditzielüberschreitungsmeldung als Rückantwort, auf dem der Kreditversicherer vermerken kann, dass er vom Versicherungsnehmer eine erneute Mitteilung verlangt, wenn der Posten, der das äußerste Kreditziel überschritten hat, bis zu einem genannten Termin bzw. innerhalb einer genannten Frist immer noch nicht ausgeglichen ist.
Diese Mitteilung wird als "Folgemeldung KZÜ" bezeichnet. Durch Kennzeichen des Feldes "Folgemeldung KZÜ erforderlich" wird dem System mitgeteilt, dass es für den angezeigten Posten eine erneute Kreditzielüberschreitungsmeldung erstellen muss, wenn der im Feld "Folgemeldung KZÜ am" hinterlegte Termin erreicht ist.
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