Angabe, um welche Art von Postleitzahl es sich handelt:
Gültige Werte:
1 Postleitzahl für eine Zustelladresse
2 Postleitzahl für einen Postfachschrank
3 Postleitzahl für einen Großkunden
Diese Unterscheidung bezieht sich in erster Linie auf das neue, seit dem 01.07.93 gültige Postleitzahlenverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland.
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