Angabe, um welche Art von Postleitzahl es sich handelt:
Gültige Werte:
Diese Unterscheidung bezieht sich in erster Linie auf das neue, seit dem 01.07.93 gültige Postleitzahlenverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland.
Gültige Werte:
1 | Postleitzahl für eine Zustelladresse |
2 | Postleitzahl für einen Postfachschrank |
3 | Postleitzahl für einen Großkunden |