Im Feld "Mitversicherung der Umsatzsteuer" wird durch Kennzeichen angegeben, ob auch die auf die Nettoforderungsbeträge entfallende Umsatzsteuer im Rahmen der Kreditversicherung mitversichert ist. Abhängig davon werden in den Salden- bzw. Umsatzmeldungen die Brutto- oder Nettoforderungsbeträge ausgewiesen.
Bei Mitversicherung der Umsatzsteuer vermindert sich der durch den Versicherungsnehmer im Schadensfall zu tragende Selbstbehalt dadurch, dass er
Kennzeichen nicht gesetzt: Die Umsatzsteuer ist nicht mitversichert. In den Salden- bzw. Umsatzmeldungen werden die Nettoforderungsbeträge ausgewiesen.
Bei Mitversicherung der Umsatzsteuer vermindert sich der durch den Versicherungsnehmer im Schadensfall zu tragende Selbstbehalt dadurch, dass er
- vom Kreditversicherer den vereinbarten Entschädigungssatz enthält, der aus der Bruttoforderung errechnet wird
- zusätzlich vom Finanzamt auf Antrag den in der uneinbringlichen Forderung enthaltenen Betrag der Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommt, der im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeführt wurde.
Kennzeichen nicht gesetzt: Die Umsatzsteuer ist nicht mitversichert. In den Salden- bzw. Umsatzmeldungen werden die Nettoforderungsbeträge ausgewiesen.