Im Feld "Mitversicherung der Umsatzsteuer" wird durch Kennzeichen angegeben, ob auch die auf die Nettoforderungsbeträge entfallende Umsatzsteuer im Rahmen der Kreditversicherung mitversichert ist. Abhängig davon werden in den Salden- bzw. Umsatzmeldungen die Brutto- oder Nettoforderungsbeträge ausgewiesen.
Bei Mitversicherung der Umsatzsteuer vermindert sich der durch den Versicherungsnehmer im Schadensfall zu tragende Selbstbehalt dadurch, dass er
  • vom Kreditversicherer den vereinbarten Entschädigungssatz enthält, der aus der Bruttoforderung errechnet wird
  • zusätzlich vom Finanzamt auf Antrag den in der uneinbringlichen Forderung enthaltenen Betrag der Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommt, der im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeführt wurde.
Kennzeichen gesetzt: Die Umsatzsteuer ist mitversichert. In den Saldenbzw. Umsatzmeldungen werden die Bruttoforderungsbeträge ausgewiesen.
Kennzeichen nicht gesetzt: Die Umsatzsteuer ist nicht mitversichert. In den Salden- bzw. Umsatzmeldungen werden die Nettoforderungsbeträge ausgewiesen.
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