Das Kennzeichen steuert, ob das Verfahren "Zahlungserfahrung" zur Bonitätsprüfung unbenannter Kunden in der Klausel zur unbenannten Versicherung im Mantelvertrag vereinbart wurde.
Wurde das Verfahren "Zahlungserfahrung" vereinbart, so kann die Bonität eines unbenannten Kunden damit begründet werden, dass innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Lieferungen an diesen Kunden in Höhe eines vorgeschriebenen Warenwertes durchgeführt wurde, und der Kunde die Forderungen aus diesen Lieferungen ordnungsgemäß bezahlt hat.
Hinweis: Wird das Kennzeichen gesetzt, so werden vom System weitere Angaben zur Zahlungserfahrung auf Folgemaske 06 erwartet.
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