Mehrere namentlich zusammenhängende Lagerorte lassen sich zu einem Bereich "von-bis" zusammenfassen. Der Lagerort "von" gibt dabei die untere Grenze an.
Beispiel: Die Angabe von "KIEL " bis "2000000" schließt die Lagerorte "KOELN ", "ZENTRALE" und "100 " ein; die Lagerorte "HAMBURG" und "400 " sind nicht dabei. "KIEL" bildet den Lagerort "von".
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