Über dieses Kennzeichen wird die Ermittlung des Listungskataloges bwz. des Listungszwangs festgelegt.

Beispiel für die Ermittlung: Kunde 2. Ebene, Listungsberechtigung "2"(eigene Listung) Der Katalog und der Listungszwang werden auf Basis dieser Kundennummer der 2. Ebene über den Kundenstamm ermittelt. Kunde 2. Ebene, Listungsberechtigung "0"(übergeordnete Listung) Der Katalog und der Listungszwang werden auf Basis der ermittelten übergeordeten Kundennummer über den Kundenstamm ermittelt. Wird mit übergeordneter Listung gearbeitet, so werden nur die Listungsdaten der übergeordneten Ebene berücksichtigt. Ist im Kundenstammsatz eines zugeordneten Kunden ein Katalog bzw. Listungszang hinterlegt, so werden diese Informationen nicht berücksichtigt.

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