Angabe eines maximalen Gesamtgewichts eines Verpackungsgebindes in der Standardgewichtseinheit.
Im Teilestamm wird das maximale Gesamtgewicht (=Tragfähigkeit des Packmittels) zentral definiert und bei Zuweisung als äußerstes Umverpackungsteil in einer Packvorschrift in das korrespondierende Feld übernommen. Dort kann es individuell noch angepasst werden, wobei es jedoch per Definition an der Packvorschrift nicht größer sein darf als an der Basis im Teilestamm.