Die Prüfung beziehungsweise Optimierung von Angebotsterminen hat das Ziel, Angebote aufzuspüren, die auf Grund einer veränderten Nachfragesituation dann zu einem zu frühen Termin geplant sind, und für diese umgestaltungswürdigen Angebote neue Termine vorzuschlagen.
Hintergrund dabei ist der, dass auf der Grundlage der neu gewonnenen Erkenntnissen mit dem Lieferanten über eine Verschiebung gesprochen werden kann. Dabei wird es nun so sein, dass der Aufwand sich nicht lohnt, wenn es nur wenige Tage sind, um die das Angebot verschoben werden könnte. Daher sind diese an sich umgestaltungsfähigen Angebote nicht automatisch auch wirklich umgestaltungswürdig, so dass sie auch gar nicht aufgelistet werden sollen.
Die Mindestverschiebungszeit ist hierbei die Größe, über die festgelegt wird, um wie viele (Arbeits-) Tage sich ein Angebot verschieben lassen könnte, damit es umgestaltungswürdig zu nennen ist und aufgelistet werden soll.
Die Mindestverschiebungszeit wird durch eine Anzahl von Arbeitstagen festgelegt. Der spezielle Wert Null bewirkt, dass es keine Mindestverschiebungszeit gibt; alle Angebote werden aufgelistet, sobald sie auch nur um einen Tag verschoben werden könnten.