Einem Personenkonto kann eine in der Tabelle FRDMGR definierte Mahngruppe zugewiesen werden. Bei der Mahnung dieses Personenkontos werden dann die Parameter der hinterlegten Mahngruppe verarbeitet. Für Verbandsmahnungen ist ausschließlich die für die Zentrale definierte Mahngruppe relevant.
In der Mahngruppe sind folgende Mahnungsparameter definiert:
  • Kz. mahngruppenspezifische Texte
  • Sachbearbeiterkennzeichen
  • Karenztage
  • Mahnsperre bei höchster Mahnstufe
  • Abweichende Mahngebühren
  • Abweichender Zinssatz
Diese Parameter sind in der Bedienerhilfe der Tabelle FRDMGR detailliert beschrieben.
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