Hier werden die Anzahl der Tage angegeben, die verstrichen sein müssen, damit die offenen Posten eines Personenkontos erneut gemahnt werden können.

Eine Mahnung erfolgt zum Zeitpunkt 1 und aufgrund der Mahnabstandstage zum Zeitpunkt 3. Ist in der Zwischenzeit (Zeitpunkt 2) ein Posten überfällig und erfolgt zum Zeitpunkt 2 ein weiterer Mahnlauf, so werden für das Konto keine Positionen gemahnt, da bei einem Mahnlauf alle überfälligen Posten eines Kontos gemeinsam berücksichtigt werden. 

Beispiel:
Mahnabstandstage = 10
Mahnung am 24.04. - die offenen Posten des Kontos können frühestens mit der Mahnung am 04.05. erneut gemahnt werden.

Hinweis

Abweichende Mahnabstandtage können im US11290 unter dem Personenkonto und in der Mahngruppe FRDMGR definiert werden.
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