Die minimale Teilloszeit in Stunden ist die Zeitdauer, die ein zu splittender Arbeitsgang nicht unterschreiten darf.

Wird ein Arbeitsgang gleichzeitig auf mehreren Maschinen gefertigt, so spricht man von einer Splittung.

Da beim Splitten mehrmals gerüstet werden muss, erfolgt vor dem Splitten eine Prüfung gegen die hier angegebene minimale Teilloszeit.

Somit kann unwirtschaftliches Splitten vermieden werden.

Im Firmenstamm kann in der Maske "Produktion II" ein übergreifender Parameter für die minimale Teilloszeit hinterlegt werden.
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