Der Mindestmeldebestand ist im Teilestamm hinterlegt und kann bei Lagergruppendisposition zusätzlich auch im Lagergruppenteilestamm angegeben werden.
Wie bei (fast) allen Dispositionsparametern unterliegt der Mindestmeldebestand der Defaultregel: Wenn im Lagergruppenstamm ein Eintrag vorhanden ist, gilt dieser; andernfalls wird der Mindestmeldebestand aus dem Teilestamm ermittelt ("das Spezielle dominiert das Allgemeinere").
Der ultimative Mindestmeldebestand ist der Bestand, der sich gemäß der Defaultregel bestimmt.