Bei Auswahl dieses Kennzeichens werden die im Mantelvertrag festgelegte Meldegrenze für die Kreditzielüberschreitungen bzw. Überfälligkeiten sowie die Meldegrenze für den Protracted Default berücksichtigt. In diesem Fall erfolgt die Feststellung des entsprechenden Meldestatus nur bei Überschreitung des jeweiligen Mindestbetrags. Dabei ist im Mantelvertrag einstellbar, ob die Meldegrenzen für einzelne überfällige Forderungen oder für die Summe der überfälligen Forderungen eines versicherten Kunden gültig sind.

Wird dieses Kennzeichen nicht ausgewählt, erfolgt die Feststellung des Meldestatus für alle Forderungen.

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