Es handelt sich hier um ein temporäres Kennzeichen, welches festlegt, ob diese Belegposition beim nächsten Mahnlauf angemahnt werden soll.
Die Ausprägung des Kennzeichens steuert, um welche Art von Mahnung es sich handelt. Gültige Werte sind "L" für Lieferanmahnung, "V" für Voranmahnung sowie "B" für Bestätigungsanmahnung.