Die minimale Teilloszeit kann im Firmenstamm und im Arbeitsplatz angegeben werden.
Die Angabe im Firmenstamm dient als Default, falls im Arbeitsplatz keine Eingabe erfolgte.
Man spricht von einer Teilloszeit bei Splittung von Arbeitsgängen, das heißt das gleichzeitige Abarbeiten an mehr als einer Maschine.
Die Teilloszeit errechnet sich aus der Gesamtbearbeitungszeit (te * Menge) dividiert durch den Splittungsfaktor zuzüglich der Rüstzeit in Stunden.
Wird nun bei der Terminierung einer Splittung die minimale Teilloszeit nicht erreicht, so wird der Splittungsfaktor automatisch reduziert und erneut geprüft.