Mit diesem Prozentsatz wird festgelegt, bis zu welchem Prozentsatz das Kapazitätsangebot eines Arbeitsplatzes durch sog. feingeplante Fertigungsaufträge belastet werden darf.

Feingeplante Fertigungsaufträge sind wie folgt definiert:

  1. Fertigungsaufträge mit gefülltem Produktionsdatum (<> " " und "31.12.9999")
  2. Fertigungsaufträge welche bereits gestartet wurden

Zulässig sind Werte zwischen 100,00 und 999,99 %, wobei der Sonderwert 999,99 % bedeutet, dass keine Belastungsschranke aktiviert wird.

Werte unter 100,00 % sind über den Verfügbarkeitsfaktor abzubilden.

Es wird empfohlen, einen niedrigeren Wert einzustellen, als er im Feld "Prozentauslastung grobterminierte Fertigungsaufträge" eingetragen ist.

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