Mit diesem Prozentsatz wird festgelegt, bis zu welchem Prozentsatz das Kapazit��tsangebot eines Arbeitsplatzes durch sog. grobgeplante Fertigungsaufträge belastet werden darf.

Grobterminierte Fertigungsaufträge sind wie folgt definiert:

  1. Fertigungsaufträge ohne Produktionsdatum (= " " oder "31.12.9999") und nicht gestartet
  2. Planfertigungsaufträge (Auftragsart "P")

Zulässig sind Werte zwischen 100,00 und 999,99 %, wobei der Sonderwert 999,99 % bedeutet, dass keine Belastungsschranke aktiviert wird.

Werte unter 100,00 % sind über den Verfügbarkeitsfaktor abzubilden.

Es wird empfohlen, einen höheren Wert einzustellen, als er im Feld "Prozentauslastung feinterminierte Fertigungsaufträge" eingetragen ist.

Der Begriff "grobterminiert" bzw. "grobgeplant" ist nicht äquivalent zu der Mimik zu sehen, welche sich hinter dem Schlagwort "Grobplanung" verbirgt.
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