Aufgabe der partiellen Kostensätze ist es, die Kalkulationssätze für bestimmte Kostenarten bzw. Gruppen von Kostenarten pro Kostenstelle/Bezugsgröße auszuweisen.
Der partielle Kostensatz ergibt sich aus dem Kostensatz für eine Primärkostenart oder für eine Gruppe von Primärkostenarten auf einer Kostenstelle zuzüglich des Kostensatzes für die von anderen Kostenstellen erhaltenen Sekundärkosten dieser Kostenstelle, die sich auf die gleiche Primärkostenart oder Gruppe von Primärkostenarten beziehen.
Zur Bildung partieller Kostensätze ist eine gesonderte Ermittlung der in den erhaltenen Sekundärkosten enthaltenen partiellen Kostenbeträge notwendig.
Da die Möglichkeit bestehen soll, die Gliederung bzw. Aufteilung der erhaltenen Sekundärkosten selbst zu bestimmen, wird der partielle Sekundärkostenbetrag in Abhängigkeit von dem partiellen Kostensatz berechnet. Jedem partiellen Kostensatz wird ein oder mehrere Primärkostenarten zugeordnet, aus denen sich der partielle Sekundärkostenbetrag ergibt. Den BAB-Zeilen eines Berichtsschemas, die über die Zeilenart "P" als Zeilen für die partiellen Sekundärkosten definiert wurden, kann ein partieller Kostensatz zugeordnet werden. In diesen BAB-Zeilen wird der Kostensatz angezeigt, der des partiellen Kostensatzes entspricht.
Über den List-Button wird eine Liste der gültigen partiellen Kostensätze angezeigt.
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