Um den angegebenen Prozentwert wird der ermittelte Preis korrigiert.

Ein Preiszuschlag liegt vor, wenn der eingegebene Prozentsatz positiv ist. Im Falle eines negativen Prozentausweises handelt es sich um einem Preisabschlag.

Der Prozentsatz kann maximal drei Vorkommastellen und zwei Nachkommastellen annehmen, sodass hierbei ein maximaler Preiszuschlag von 999,99 % bzw. ein maximaler Preisabschlag von -999,99 % möglich ist. (Ein Preisabschlag von über -100% ist nicht natürlich sinnvoll, da dies einen negativen Preis zur Folge hätte.)

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