Hat ein Auftrag (z. B. ein Fertigungsauftrag) einen eindeutigen Bedarfsverursacher (z.B. einen Verkaufsauftrag), so wird dieser Verkaufsauftrag als Referenzauftrag bezeichnet.

Die Eindeutigkeit der Zuordnung ist nur gegeben, wenn entweder mit der diskreten Einzelplanung (Vergleiche Systemhandbuch: "Disposition") gearbeitet wird, oder wenn die Zuordnung manuell erfolgt.

Jeder Referenzauftrag hat eine eindeutige Identifikation, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Referenzauftragsfirma
  • Referenzauftragsanwendungsgebiet
  • Referenzauftragsnummer
  • Referenzauftragsposition
  • Referenzauftragskomponenten

Die gültigen Werte sind in der Tabelle FRD161 hinterlegt.

Im Anwendungsgebiet Produktion sind auch Referenzauftragskennzeichen zulässig, die nicht in Tabelle FRD161 hinterlegt sind.
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