Dieses Feld ist für die Preisfindung maßgeblich. Es gibt an, wann das kundenindividuelle Preisverfahren zur Preisfindung herangezogen wird, bestimmt also die Reihenfolge der Preisfindung. Mit dem kundenindividuellen Preisverfahren erhält der Kunde die Möglichkeit, ein eigenes Preisverfahren zu implementieren. Die Implementierung muss in einer vorgegebenen Funktion erfolgen.

Gültige Werte: 0-9

Enthält das Feld den Wert 0, so wird es nicht zur Preisfindung herangezogen. Enthält das Feld einen Wert, der mit dem einer anderen Preisart übereinstimmt, so werden die Preisarten in der Reihenfolge des Preisfindungsprogrammes abgearbeitet.

Beispiel: Die Preisartentabelle weist als ersten maßgeblichen Preis "manuelle Preisliste", als zweiten "Sonderpreise" und als bisher letzten den siebten "Teilestammpreis" auf. Die Anordnung 2345671 bedeutet also, dass zuerst (Reihenfolge 1) der Teilestammpreis herangezogen wird, dann erst die manuelle Preisliste (Reihenfolge 2).

Zur Beachtung:
Die Reihenfolge wird nicht definiert, indem die Nummern der Schlüsselfolge aufgezählt werden, sondern durch deren Reihenfolge selbst. Der Schlüsselbegriff selbst ist unmaßgeblich. Die Sätze "Kein Preis" und "manueller Preis" werden dabei nicht berücksichtigt.

  • Keine Stichwörter