Über dieses Kennzeichen wird gesteuert, ob die Stücklistenidentifikation und��Komponentenidentifikation identisch sein dürfen.
Die Rekursionsprüfung ist bei Neuerfassung einer Stücklistenposition standardmäßig aktiviert.
Eine deaktivierte Rekursionprüfung kann z. B. für chemische Fertigungsprozesse sinnvoll sein.
Beispiel 1: | Um neuen Sauerbrotteig zu produzieren, wird am Vortag ein Rest Sauerbrotteig aufgehoben. Dies erspart den Einsatz von kostenintensiven Starterkulturen. |
Beispiel 2: | Eine chemisches Endprodukt fließt als Teilmenge zwecks Katalyse (z. B. Beschleunigung der gewünschten Reaktion) rekursiv ein. |
Bei der Stücklistenauflösung werden Baugruppen (bei Strukturauflösung und innerhalb der Disposition) ohne Rekursionsprüfung nicht weiter aufgelöst.
Ausnahme: Stücklistenpositionen, welche über das Stücklistenkennzeichen, als Pseudo-Baukasten definiert sind, werden grundsätzlich weiter aufgelöst.