Über dieses Kennzeichen wird gesteuert, ob die Stücklistenidentifikation und��Komponentenidentifikation identisch sein dürfen.
Die Rekursionsprüfung ist bei Neuerfassung einer Stücklistenposition standardmäßig aktiviert.
Eine deaktivierte Rekursionprüfung kann z. B. für chemische Fertigungsprozesse sinnvoll sein.

Beispiel 1:Um neuen Sauerbrotteig zu produzieren, wird am Vortag ein Rest Sauerbrotteig aufgehoben. Dies erspart den Einsatz von kostenintensiven Starterkulturen.
Beispiel 2:Eine chemisches Endprodukt fließt als Teilmenge zwecks Katalyse (z. B. Beschleunigung der gewünschten Reaktion) rekursiv ein.

Bei der Stücklistenauflösung werden Baugruppen (bei Strukturauflösung und innerhalb der Disposition) ohne Rekursionsprüfung nicht weiter aufgelöst.
Ausnahme: Stücklistenpositionen, welche über das Stücklistenkennzeichen, als Pseudo-Baukasten definiert sind, werden grundsätzlich weiter aufgelöst.

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