Erfolgt ein Zahlungseingang zu einer Anzahlungsanforderung, erhalten sowohl die Zahlung als auch ein gewährter Skonto, die Ausgleichsinformationen (das Personenkonto und die Ausgleichsnummer) des Ausgleichs auf der Anzahlungsanforderung als Referenz in den dadurch ausgelösten Folgebuchungen. Ziel dieser Referenzangaben ist es, beim Auflösen eines Ausgleichs genau die Folgebuchungen mit aufzulösen, die durch den Ausgleich entstanden sind. Diese sind zum einen die Umbuchung vom Verrechnungskonto AZAF an die erhaltenen Anzahlungen und zum anderen die Brutto-/Nettoverrechnung mit Steuer, jeweils nebst Buchungen auf die betroffenen Sachsammelkonten.
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