Mit dem rechten Rand wird die mögliche Länge von Textzeilen festgelegt. Die Angabe wirkt bei der Absatzformatierung und bei der Verwaltung von Texten über SEU. Ansonsten wird bei Überschreitung eine Hinweismeldung ausgegeben. Zulässig sind Werte zwischen 40 und 78. Bei Nichtangabe wird der rechte Rand aus der Textidentifikation ermittelt.
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