Hier wird angegeben, ob die Angabe eines Belegberechtigungsobjekts für diesen Benutzer bei der Erfassung eines Belegs zwingend ist, falls in dem Nummernkreiskennzeichen der jeweiligen Anwendung eine benutzerspezifische Pflichtsteuerung vorgegeben wurde.

Ob ein Belegberechtigungsobjekt zwingend anzugeben ist, wird primär über die Nummernkreiskennzeichen gesteuert.

Weitere Informationen unter SBBO Detail.

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